Ablehnung einer Leasing-Anfrage

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Die Annahme oder Ablehnung einer Leasing-Anfrage ist das Ergebnis einer Risikoeinschätzung. Diese Risikoeinschätzung hängt von drei grundlegenden Faktoren ab: Der Bonität des Kunden, der Konfiguration des Objekts und der Vertragsgestaltung. Das Nichtvorliegen eines oder mehrerer Kriterien bei der Risikobeurteilung, könnte demnach zu einer Ablehnung der Leasing-Anfrage führen. Verschiedene Leasing-Gesellschaften nehmen durchaus unterschiedliche Risikoeinschätzungen vor. Die Ablehnungsquote, das heißt das Verhältnis zwischen angenommenen und abgelehnten Anträgen eines Leasing-Gebers, kann von Anbieter zu Anbieter variieren.

Die Bonitätsbewertung, als einer der drei Faktoren für die Risikoeinschätzung, kann vom zukünftigen Leasing-Nehmer positiv beeinflusst werden. Viele Leasing-Gesellschaften arbeiten mit Bonitätsauskünften des Vereins Creditreform. Für diese Bonitäts-Auskünfte ist die Aktualität der Angaben, Informationen und Unterlagen sehr wichtig. Diese müssen Unternehmer dort einreichen oder die Informationen, wie der letzte Jahresabschluss, die Planung und bei Bedarf unterjährige Zahlen, werden aktiv bei ihnen angefordert. Je mehr aktuelle Informationen vorliegen, desto ausführlicher und womöglich besser wird die Auskunft ausfallen. Dies ist nicht nur Voraussetzung für eine Finanzierungsmöglichkeit, also die Annahme der Leasing-Anfrage, sondern kann auch die Konditionen positiv beeinflussen.  

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