Ankaufsrecht

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Bei Immobilien-Leasing-Verträgen erhält der Leasing-Nehmer in der Regel bereits bei Abschluss des Vertrages ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Das bedeutet, dass der Leasing-Nehmer das bestimmte Leasing-Objekt zu genau definierten Konditionen bevorzugt erwerben kann. Dieses Ankaufsrecht kann zum Ende der Leasing-Laufzeit ausgeübt werden (siehe Kaufoption).

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