Betriebsvorrichtungen

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Bei Betriebsvorrichtungen handelt es sich um Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Das bedeutet: Unter den Begriff „Betriebsvorrichtungen“ fallen alle Vorrichtungen oder Maschinen, die zu einer Betriebsanlage gehören und unmittelbar dem Betrieb des Gewerbes dienen. 

Beispiele für Betriebsvorrichtungen sind:

  • Lastenaufzüge
  • Kraftstoffanlagen
  • Lade- und Fördervorrichtungen
  • Ladeneinrichtung
  • Hochregallager

Bei Betriebsvorrichtungen handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie können nach der AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Darüber hinaus können Betriebsvorrichtungen steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. 

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