Bonus bei Mehrerlösbeteiligung

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Bei einem Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung ist es steuerlich unbedenklich, wenn der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer bei Abschluss eines neuen Vertrages Teile des ihm verbleibenden Mehrerlöses beim Verkauf des Leasing-Objektes als Bonus gutschreibt.

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