Kündbarer Leasing-Vertrag

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Ein kündbarer Leasing-Vertrag enthält nach Ablauf der Grundmietzeit wiederkehrende einseitige Kündigungsrechte des Leasing-Nehmers. Dies ist auch bereits vor der vollen Amortisation der Investitionskosten des Leasing-Gebers der Fall. Sofern die Kündigung vor dem Erreichen der vollen Amortisation erfolgt, ist vom Leasing-Nehmer eine Abschlusszahlung – zur Erfüllung aller Pflichten aus dem Vertrag – zu leisten. Ist die volle Amortisation bereits erreicht, löst die Kündigung des Leasing-Vertrages keine Abschlusszahlung mehr aus. Das Investitionsobjekt wird dann vom Leasing-Geber bestmöglich verwertet

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