Leasing-Sonderzahlung

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Beim Abschluss eines Leasing-Vertrages kann zum Vertragsbeginn eine vom Leasing-Nehmer zu leistende Einmalzahlung vereinbart werden – die sogenannte Leasing-Sonderzahlung. Leasing-Sonderzahlungen werden häufig zusammen mit der ersten Leasing-Rate gezahlt und mindern die zukünftigen Leasing-Raten.

Leasing-Sonderzahlungen kommen insbesondere im (privaten) Kfz-Leasing häufiger vor und werden besonders dann vereinbart, wenn das Leasing-Objekt einen unsicheren Wertverlauf erwarten lässt oder Risiken „abgefedert" werden sollen. Sonderzahlungen werden demnach im Rahmen des Risikomanagements der Leasing-Gesell­schaften eingesetzt und reduzieren das Ausfallrisiko dieser.

Die Bilanzierung der Leasing-Sonderzahlungen erfolgt beim Leasing-Nehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, wobei sich die Auflösung über die Vertragslaufzeit linear gestaltet. Der Leasing-Geber hat die Sonderzahlungen hingegen auf der Passivseite der Bilanz zu bilanzieren. 


 

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