Lieferung

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Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der vertragsgemäßen und funktionstüchtigen Leasing-Objekte bestätigt der Leasing-Nehmer dies durch Unterschrift in einer Abnahmebestätigung. Die Leasing-Gesellschaft zahlt bei Vorlage der vom Leasingnehmer unterzeichneten Abnahmebestätigung die Rechnung des Lieferanten.

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