Objektgesellschaft

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Im Immobilien- und Großmobilien-Leasing werden in der Regel für jedes Objekt eigenständige Objektgesellschaften gegründet. Die Objektgesellschaft ist wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer und Vermieter des bestimmten Leasing-Objekts. Aufgrund dessen, dass sich die Objektgesellschaft als Leasing-Geber nur mit dieser einen Investition befasst, wird die Objektgesellschaft regelmäßig auch Einzelobjektgesellschaft genannt. Sie übernimmt die komplette Leasing-Geber-Funktion von der Anschaffung/Errichtung über die Finanzierung und Vermietung bis hin zur Verwertung des Objektes. Der Leasing-Nehmer kann damit sicher sein, dass keine Risiken durch andere Geschäfte der Objektgesellschaft auftreten, die er nicht beeinflussen könnte.

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