Untervermietung

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Der Leasing-Nehmer ist zur Untervermietung der von ihm geleasten Objekte nur mit Zustimmung der Leasing-Gesellschaft berechtigt. Die Untervermietung birgt für den Leasing-Geber zusätzliche Risiken. Daher wird der Leasing-Geber seine Zustimmung regelmäßig von der Bonität des Leasing-Nehmers und des Untermieters sowie gegebenenfalls von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise direkten Mietzahlungen des Untermieters an den Leasing-Geber, abhängig machen.

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